ANHANG B.2 (1999) - 220.512 (1) : Ein Schalter zur Unterbrechung der Stromkreise muß so nah wie in der Praxis möglich an der Batterie angebracht sein.
ANHANG B.2 (1999) - 220.512 (3) : Es soll geöffnet sein können, während der Motor laüft, ohne daß sich daraus gefährliche Spannungen ergeben. Seine Benutzung soll nicht riskieren, die Entzündung einer explosible Atmosphäre zu verursachen; Das kann durch die Benutzung eines Gehäuses in Schutzart IP65 gemäß IEC-Norm 529 realisiert sein.
ANHANG B.2 (1999) - 220.514 : Die Stromzuführung des Fahrtenschreibers vollzieht sich via eine Sicherheitseinrichtung (Strombegrenzer), die direkt an die Batterie angeschlossen ist. Der Fahrtenschreiber und die Sicherheitseinrichtung sollen der europäischen Norm EN 50 020 entsprechen (Anordnungen auf den Elektrogeräte). |